Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – Branchenförderung für Tischler 2023
Rechtssicherheit durch EXPERT:INNEN
Die wiederkehrende Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung des Anlageninhabers. Sie ist im § 82b der Gewerbeordnung geregelt. Der Verpflichtung ist alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren.
Die WKOÖ und die Landesinnung unterstützen mit einem Förderangebot zur Ihrer §82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen Tischlereien, bei dem Sie 75% des Beratungshonorars jedoch max. € 750 zurückbekommen, zuzüglich einer weiteren Unterstützung der Fachgruppe Tischler und Holzgestalter von 15% des Beratungshonorars jedoch max. € 250.
Voraussetzung für die Förderung ist Ihre Teilnahme an der Spezialveranstaltung am 15. Februar 2023.