Neues Arbeitnehmerentsendegesetz in Deutschland
Beitrag vom Montag, 16. November 2009
Das neue Arbeitnehmerentsendegesetz, welches seit 20.04.2009 in Kraft ist, bringt zahlreiche Erneuerungen bei der Entsendung von Mitarbeitern und der Erbringung von Dienstleistungen bei unseren deutschen Nachbarn.
Eine dieser Neuerungen betrifft die Meldeverpflichtung, der auf deutschen Baustellen eingesetzten Mitarbeiter. Diesbezüglich gibt es ein neues Meldeformular nach § 18 (statt § 3) AentG, welches verpflichtend zu verwenden ist.
>> Download Meldeformular