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Berufsprofil Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Tischlereitechnik "Produktion"
- Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden,
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen,
- technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen, dokumentieren und beurteilen,
- erforderliche Materialien auswählen, überprüfen und bearbeiten,
- Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen,
- Oberflächenbehandlung und Oberflächenveredlung durchführen,
- Mängel erkennen und beheben,
- Restprodukte verwerten und fachgerecht entsorgen,
- Kundenorientiertes Verhalten,
- Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle,
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Tischlereitechnik "Planung"
- Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden,
- Pläne, Werkzeichnungen und Skizzen erstellen und bearbeiten,
- Mitwirken an der Produkt- und Fertigungsentwicklung, Design,
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden planen und festlegen,
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards planen,
- Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
- Kundenorientiertes Verhalten,
- Qualitätskontrolle.
Ausbildungsordnung/Berufsbild
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