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Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Umgang mit Bankkrediten achten müssen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um die Prolongation von Kreditverträgen, besonders nach auslaufender Zinsbindungsfrist geht. Hier drohen Fallen.

Standardkonditionen
Gerne nennen Banken im Prolongationsgespräch den Zinssatz, der den üblichen Konditionen entspricht. Das ist bei Annuitätenkrediten mit Standardtilgung ein Prozentsatz. Die Falle: Der Tilgungsanteil in den konstanten Raten hat sich wegen des schrumpfenden, zu verzinsenden Schuldsaldos inzwischen erhöht. Zieht die Bank die eingehenden Tilgungsraten nicht sofort von der zu verzinsenden Schuld ab, liegt der tatsächliche Zinssatz über der genannten Kondition. Dabei steigt der kostenerhöhende Effekt mit der Tilgungshöhe. Bei etwa 140.000,- Euro Fixkredit auf zehn Jahre werden so bei vierteljährlicher Verrechnung aus nominell 5,75 Prozent reale 5,98 Prozent Zinsen.

Tilgungs-Erhöhung
Dieser Effekt verstärkt sich, wenn Schulden die Tilgungsfrist verkürzen, indem sie höhere Raten zahlen als vertraglich vereinbart. Mit dem Tilgungssatz treiben sie den Effektivzinssatz hoch. Ausweg: niedrigerer Normalzinssatz.
Ursprungs-Kredit: Selbst wenn der Kreditgeber den höheren Tilgungssatz in Form eines niedrigeren Nominalzinssatzes berücksichtigt, stimmt die Kalkulation nicht. Manche Banken rücken nämlich den Effektivzinssatz, indem sie ihn auf den Ursprungskredit und nicht auf die verbleibende Restschuld beziehen. Die Basiskonditionen wie Nominalzinssatz, Tilgungssatz und Buchungsmethode werden zu dem höheren anfänglichen Kredit in Beziehung gesetzt.

Niedrige Tilgung
Um einen prolongationswilligen Schuldner von seiner Hausbank abzuziehen, versucht manche Bank, ihn mit möglichst niedrigen Tilgungsraten zu locken. Ein Schuldner, der sich darauf einlässt, hat dann eine entsprechend verlängerte Finanzierungsdauer und mithin am Ende der erneuten Zinsbindungsfrist noch einen vergleichsweise hohen Schuldenberg vor sich.

  
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